Am 24. Dezember 2018 ist die Energieeffizienz-Richtlinie in Kraft getreten.
Bis zum 25. Oktober 2020 ist sie unter Beachtung von Kosteneffizienz und technischer Machbarkeit für die Einzelverbrauchserfassung in Deutschland umzusetzen.
Beim Thema Energiesparen setzt die Energieeffizienz-Richtlinie (EED – Energy Efficiency Directive) unter anderem direkt bei den Verbrauchern an. Denn: Nur wer seinen Energieverbrauch kennt, kann ihn beeinflussen. Daher sollen die Nutzer künftig besser und häufiger über ihren Energieverbrauch informiert werden.
Mit der EED haben sich die EU-Staaten zum Klimaschutz verpflichtet, indem sie den Energieverbrauch durch mehr Verbrauchertransparenz reduzieren wollen.
Mit unterjährigen Verbrauchsinformationen können Bewohner viel besser nachvollziehen, wie sich ihr Verhalten auf die Energiekosten auswirkt.
Sie können zeitnah reagieren und ihren Verbrauch sowie die Kosten senken. Der Energieverbrauch wird verringert und gleichzeitig wird für mehr Transparenz gesorgt.
Mehr Transparenz für die Nutzer bedeutet ebenso neue Anforderungen für die Immobilienwirtschaft. Das sind die zentralen Neuerungen:
Einzelverbrauchserfassung per Fernablesung:
Die Energieeffizienz-Richtlinie kommt, und mit ihr Vorgaben für die Einzelverbrauchserfassung.
Das muss nicht kompliziert sein! Denn unsere Geräte und Services entsprechen schon heute den Anforderungen von morgen.